Garantiebedingungen für mobile und stationäre Fischer Panda Generatoren
Garantiebedingungen für mobile und stationäre Fischer Panda Generatoren
Status: 9. Juli 2008 Garantiebedingungen Seite 1
Garantiebedingungen
Die nachstehenden Garantiebedingungen, die Voraussetzungen
und Umfang der Garantieleistungen des
Herstellers beschreiben, lassen die Gewährleistungsverpflichtungen
des Verkäufers/Herstellers aus dem
Kaufvertrag mit dem Kunden unberührt. Diese Garantie
tritt neben die Gewährleistung des Herstellers/
Verkäufers.
1 - Garantievoraussetzungen
Wichtige Voraussetzung für die Garantieleistung:
1.1 Mit dem Aggregat wird in den technischen Unterlagen
ein Formular „Antrag auf Registrierung und
Ausstellung der Garantieurkunde“ mitgeliefert.
Dieses Formular muss sorgfältig ausgefüllt werden
und innerhalb von 2 Wochen nach dem Einbau des
Generators beim Hersteller eingegangen sein. Dies
gilt für alle Aggregate.
1.2 Ordnungsgemäße Installation gemäß den
Installationsanweisungen im Handbuch und Sicherheitshinweisen
des Herstellers.
1.3 Durchführung der vorgeschriebenen Inbetriebnahmeinspektion
mit dem Test der Kühlwassertemperaturen
im Vorlauf und Rücklauf nach 2 Stunden
Betrieb bei Nennlast.
1.4 Die weiteren Inspektionen (nach jeweils 100
Betriebsstunden) müssen gemäß Vorschrift durchgeführt
und in das Formblatt eingetragen worden
sein.
1.5 Der Benutzer ist verpflichtet, täglich den Ölstand zu
prüfen und dabei eine „Sicht-Inspektion“ gemäß
Betriebsanleitung bzw. Checkliste durchzuführen.
2 - Garantiedauer
Der Hersteller garantiert fehlerfreies Material und einwandfreien
Betrieb des Generators für einen Zeitraum
von 24 Monaten ab Kaufdatum (in dem Falle, dass der
Generator für gewerbliche Nutzung bestimmt ist, ist
diese Frist auf 12 Monate begrenzt).
Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum des Generators
und ist auf eine maximale Betriebsstundenzahl von
1000 Stunden begrenzt. Für bestimmte Teile des
wassergekühlten elektrischen Panda Asynchrongenerators
wird die Garantie auf einen Zeitraum von 5 Jahren
erweitert. Diese erweiterte Garantiezeit ist allerdings
Einschränkungen unterworfen, die an anderer Stelle
dieser Garantiebedingungen (siehe Nr. 5 -Erweiterte
Garantie) genannt sind. Garantieleistungen bewirken
weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen
sie eine neue Garantiefrist in Lauf.
Die Garantiedauer für ausgetauschte Teile, die unter
Garantieanspruch ausgewechselt wurden, endet mit
dem Tag, an dem die Garantiezeit für den jeweiligen
Liefergegenstand abgelaufen ist. Die Garantiebestimmungen
für bestimmte Teile richten sich nach den
Bedingungen des Motorherstellers (z. T. nur 6 Monate).
Im übrigen sind die nachfolgend aufgeführten
Bestimmungen des Herstellers verbindlich.
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere
solche auf Ersatz außerhalb des Kaufgegenstandes
entstandene Schäden sind - soweit eine Haftung nicht
zwingend gesetzlich angeordnet ist - ausgeschlossen.
3 - Erlöschen der Garantie
Die Garantieverpflichtung erlischt, wenn
• der Kunde den aufgetretenen Fehler nicht unverzüglich
bei dem Hersteller anzeigt,
• der Kunde dem Hersteller nicht unverzüglich die
Möglichkeit gibt, den aufgetretenen Fehler zu
reparieren. (Der Kunde ist insoweit zur Mitwirkung der
Behebung der Fehler verpflichtet. Hierzu gehört auch,
dass er defekte Teile in eigener Verantwortung
ausbauen lassen muss, um sie auf seine Kosten an
den Hersteller zur Reparatur einzusenden, oder das
Fahrzeug, falls das Aggregat mobil installiert wurde,
beim Hersteller vorzustellen),
• der Fehler auf Überlastung oder falsche Betriebsbedingungen
zurückzuführen ist,
• die erforderlichen Service- und Wartungsarbeiten nicht
durchgeführt worden sind,
• die Überwachungs- und Abschaltfunktionen des
Generators nicht wirksam werden konnten, weil sie
durch Abziehen oder Beschädigen der Kabel außer
Betrieb genommen wurden oder weil sie aus sonstigen
Gründen nicht in Betrieb waren,
• die Einbauvorschriften nicht beachtet worden sind.
Der Garantieanspruch erlischt ebenfalls, wenn
• eine nicht autorisierte Servicestelle Reparaturarbeiten
an dem Aggregat vornimmt (ausgenommen sind
"Bagatellfälle") oder
• Teile verwendet wurden, die nicht vom Hersteller
geliefert wurden oder
• Teile verwendet wurden, die modifiziert sind und nicht
vom Hersteller geprüft sind oder
• bei Einbaugeneratoren das Kühlsystem nicht den
Erfordernissen entspricht. (Max. Temperaturdifferenz
zwischen Vor- und Rücklauf im Normalbetrieb ist 14°C
und im Extrembetrieb 18°C). Die höchstzulässige
Temperatur für den Vorlauf ist im Normalbetrieb 70°C
und im Extrembetrieb 75°C,
• der externe Kühlwasserausgleichsbehälter nicht
fachgerecht installiert wurde,
• der Antrag auf Registrierung und Ausstellung der
Garantieurkunde nicht fristgerecht bei dem Hersteller
eingegangen oder unvollständig ist,
• im Testprotokoll Temperaturdaten von den vom
Hersteller vorgegebenen Maximalwerten abweichen,
• bei Aggregaten mit einer Nennleistung ab 25kVA die
erforderliche Werksabnahme nicht durchgeführt
wurde,
• wesentliche Hinweise in der Installationsanweisung
nicht beachtet worden sind.
Weiterhin entfällt der Garantieanspruch in allen Fällen
höherer Gewalt oder Kriegseinwirkung.
Garantiebedingungen für mobile und stationäre Fischer Panda Generatoren
Garantiebedingungen
Seite 2 Garantiebedingungen Status: 9. Juli 2008
4 - Garantieleistungen
Wenn Garantiearbeiten erforderlich sind, ist der Kunde
verpflichtet, nach Wahl des Herstellers den Generator
auf seine Kosten bei einer vom Hersteller autorisierten
und jeweils individuell benannten Kundendienststelle
vorzustellen oder zum Hersteller direkt einzusenden.
Sofern der Generator in einem Fahrzeug eingebaut ist
(Landfahrzeug, Wasserfahrzeug etc.), ist mit dem
Hersteller im Garantiefall konkret zu verabreden, wo und
wie die Reparaturarbeiten vorgenommen werden
können. Grundsätzlich ist der Kunde verpflichtet, das
Fahrzeug oder den Generator zum Sitz des Herstellers
in Paderborn zu bringen.
In jedem Falle kann der Hersteller entscheiden, ob eine
Reparatur am Sitz des Herstellers oder an einem anderen
Ort durch einen autorisierten Partner des Herstellers
ausgeführt werden soll. Hierbei sind sowohl fachliche
Aspekte als auch die Kosten zu berücksichtigen. Wenn
der Kunde verlangt, dass ein Monteur zum Objekt
anreist, sind in jedem Falle die Reisekosten vom
Kunden zu tragen. Hierzu gehören auch die für die
Reise erforderliche Arbeitszeit sowie die Reisespesen
(Übernachtung, Tagegeld).
Sofern in besonderen Fällen Garantiearbeiten an Bord
von Fahrzeugen am Standort des Fahrzeuges durchgeführt
werden, muss der Kunde dafür sorgen, dass
sowohl das Fahrzeug als auch die Aggregate einwandfrei
zugänglich sind und dass angemessene und zumutbare
Arbeitsbedingungen gegeben sind.
Hierzu gehört auch, dass das Fahrzeug ab 7.00 Uhr
morgens bis 20.00 Uhr abends für Arbeiten frei zur
Verfügung steht.
Der Kunde kann u. U. auch nach Absprache mit dem
Hersteller defekte Teile vor Ort ausbauen lassen. Diese
müssen auf Verlangen kostenfrei zum Hersteller oder zu
einer anderen, vom Hersteller benannten Adresse
eingesandt werden. Sie werden nach Überprüfung nach
Wahl des Herstellers ausgetauscht oder repariert und
auf Gefahr und Kosten des Kunden zurückgesandt. Die
Kosten für den Ein- und Ausbau werden nach festen
Sätzen in der Höhe vorgenommen, wie sie für ein
einwandfrei zugängliches Aggregat anfallen. Ein
Mehraufwand für erschwerte Zugänglichkeit wird nicht
erstattet bzw. zusätzlich berechnet, wenn ein vom
Hersteller beauftragter Monteur die Reparatur vornimmt.
Für den Fall, dass ein Teil ausgetauscht wird, geht das
defekte Teil in das Eigentum des Herstellers über.
Wenn Reparaturen nicht durch den Hersteller am Sitz
des Herstellers durchgeführt werden müssen, hat der
Kunde zunächst alle Kosten der Reparatur zu verauslagen.
Die Entscheidungen darüber, welche Kosten der
Reparatur übernommen werden können, wird nach
Einsenden der defekten Teile und Überprüfung des
Sachverhaltes durch den Hersteller getroffen.
5 - Erweiterte Garantie
Erweiterte Garantie für PANDA Generatoren - 5 Jahre
ab Kaufdatum:
Für den elektrischen Teil des Generators (Stator mit
Wicklung, Generatorgehäuse, Gehäuseabdichtung mit
allen wasserführenden Teilen) wird eine Garantie von
fünf Jahren gegeben. Diese erweiterte Garantie umfasst
alle Schäden, die an den oben genannten Teilen durch
die Einwirkung von Kühlwasser entstehen.
Der Hersteller entscheidet nach seiner Wahl, ob er
repariert oder kostenlos ein Ersatzteil zur Verfügung
stellt. Alle Teile müssen ausgebaut und frachtfrei an den
Hersteller eingesandt werden. Es sind Schäden ausgeschlossen,
die durch Temperaturüberlastung des
Generators, durch das Versagen von Bauteilen, durch
normalen Verschleiß oder durch Ausfall von Peripherie-
Aggregaten, Wasserpumpen, Wasserzulauf, automatische
Abschalteinrichtungen usw. entstehen.
Aufwendungen für Arbeitszeit etc. zum Ein- und
Ausbauen der Aggregate sind von dieser erweiterten
Garantie nur insoweit erfasst, als für die Arbeit ein
Pauschalbetrag verrechnet wird, der sich an der Arbeitszeit
orientiert, die zu erwarten ist, wenn die Reparatur
von einem erfahrenen Monteur bei guter Zugänglichkeit
des Objektes entstehen würde.
Ausgenommen sind auch solche Schäden, die durch
Fremdeinwirkung, unsachgemäße Kompensation oder
Überkompensation mit Kondensatoren entstehen.
6 - Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Fischer Panda
und dem Kunden gilt ausschließlich unvereinheitlichtes
deutsches Recht, namentlich das BGB/HGB. Die
Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom
11.4.1980 über Verträge über den internationalen
Warenkauf (UN-Kaufrecht/ CISG) finden keine Anwendung.
Erfüllungsort ist Paderborn. Ist der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlichen Sondervermögens, ist ausschließlich
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Garantievereinbarung
der Geschäftssitz des Herstellers.Dasselbe
gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen
für mobile und stationäre Fischer Panda
Generatoren ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser
Garantiebedingungen dadurch nicht berührt. Anstelle
der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame
Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien
gewollten am nächsten kommt; das gleiche gilt für den
Fall, dass diese Bestimmungen eine Regelungslücke
enthalten.
Fischer Panda GmbH
Otto-Hahn-Str. 32-34
D-33104 Paderborn
Tel: + 49 (0) 5254-9202-0
Fax: + 49 (0) 5254-9202-550
Mail: info@fischerpanda.de
Web: www.fischerpanda.de
797B2BC81D01735BC1256D8F0052A0B0